Zahlt die Krankenkasse für eine medizinische Fußpflege?

Mit dieser Frage musste sich bereits 1999 das Bundessozialgericht beschäftigen. Es entschied in einem medizinisch notwendigem Fall zugunsten der Patientin, die unter Diabetes litt. Es bestand die Gefahr von Folgeerkrankungen. Die Kosten für die Behandlung beim Podologen mussten von der Krankenkasse übernommen werden.

Es muss sich jedoch immer um eine medizinisch notwendige Behandlung halten. Gehen Sie zum Podologen um sich vorsorglich behandeln zu lassen (ohne medizinische Indikation), tragen Sie die Kosten in jedem Fall selbst.